Die beschützte Station und der Tatort "Gefangen" - eine Gegendarstellung

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Der Tatort, um den es geht: https://www.daserste.de/unterhaltung/krimi/tatort/sendung/gefangen-102.html

Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten zur fürsorglichen Zurückhaltung in Baden-Württemberg: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PsychKG+BW+%C2%A7+16&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Der Kommentar von Jakob Hein: https://blogs.taz.de/reptilienfonds/2020/05/19/tatort-psychiatrie-gefangen-in-stereotypen/


Kommentare

by mauerbluemchen on
Mir als psychiatrieerfahrener Person ist dieser "Tatort" nach fast vier Monaten gar nicht so negativ in Erinnerung geblieben, sondern eher vage als gute Unterhaltung. Deshalb finde ich es ... befremdlich bis paternalistisch ... dass die Ärzt:innen, die ja eben keine Patient:innen sind, sondern die Machtpositionen besetzen, sich hier so stellvertretend für das gesamte Psychiatrie-Biotop so über diesen Film entrüsten. Aber im Gegensatz zu psychiatrieunerfahrenen Zuschauer:innen kann ich natürlich auch ganz gut differenzieren, was in diesem Film realitätsnah war und was eher nicht, sodass mir durch solch einen Film keine Angst mehr vor der Psychiatrie gemacht werden kann. Was mir allerdings doch negativ vom "Tatort" in Erinnerung geblieben ist, ist nicht, wie die Borderlinestörung der Frau genannt wird, sondern dass sie überhaupt eine hat. Endlich mal wieder ein Krimi mit Borderline, als ob es keine anderen Störungen gäbe! Das wird mir in dieser Podcastfolge zu wenig kritisch diskutiert. Ansonsten - wie es auch schon in anderen Kommentaren angeklungen ist - wird mir in dieser Podcastfolge zu wenig kritisch über die geschlossene Psychiatrie diskutiert. Ja, Aufklärung ist wichtig, und ich finde es auch gut, dass das in dieser Podcastfolge so sachlich getan wird, ABER ... a) ich kann mich der Kritik zur Verwendung des Begriffs "beschützte" Station nur anschließen, was leider in der Podcastfolge überhaupt nicht reflektiert wird. "Geschlossene" Station halte ich für den ehrlicheren Begriff, weil die Station sich von anderen eben dadurch unterscheidet, dass sie geschlossen ist. Ob man da beschützt wird? Naja, wohl mehr als auf einen offenen Station, aber wer wirklich will, kann sich überall umbringen ... b) mir wird die Arbeit in der Psychiatrie hier zu idealtypisch dargestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arbeit der Ärzt:innen tatsächlich immer so aussieht (und die Ärzt:innen selbst finden das vielleicht auch nicht, denn wenn ich mich korrekt erinnere, wird öfter davon gesprochen, dass es in echt so-und-so ablaufen 'sollte', was impliziert, dass es in der Praxis anders aussieht). Ja, es ist schon wichtig, psychiatriefernen Menschen zu vermitteln, wie es eigentlich sein sollte, aber trotzdem sollte vielleicht auch mal kritisch reflektiert werden, dass der Datenschutz sehr wohl ausbaufähig ist (gerade beim Verhältnis Minderjährige - Erziehungsberechtigte sowie intern bei dem, was Patient:innen möglicherweise über ihre Mitpatient:innen erfahren), dass es mit den psychiatrischen und vor allem psychotherapeutischen Kompetenzen einiger Ärzt:innen in der Psychiatrie nicht sonderlich weit her ist (weil sie - in bestimmten Kliniken - kaum Deutsch sprechen und eigentlich auch nur für die Pillen zuständig sind, während die eigentliche Psychotherapie von den Psycholog:innen übernommen wird), dass sich Gruppentherapien sehr leicht sprengen lassen und die Gruppenleitung nicht unbedingt gut reagiert usw.
by tk on
ähm sorry aber da stimmt so einiges nicht. Der Euphemismus geschützt wurde in den Kommentaren ja schon thematisiert. Das mit dem freiwillig auf geschlossene Station, ist ebenfalls Schönfärberei. Originalton eines Oberarztes "entweder sie tun was ich will oder sie kommen auf die geschlossen Station" Ebenfalls ist das Personal sehr gut darin die Leute zu überreden zu ihren "eigenen Wohl" doch dort hinzugehen "freiwillig". Dass mit dem nur mit Richter stimmt nicht, es kann auch vom Arzt angeordnet werden. Bspw Auszug Bayern Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz "Art. 13 Sofortige vorläufige Unterbringung durch die fachliche Leitung der Einrichtung 1Befindet sich jemand in einer Einrichtung im Sinne des Art. 8 Abs. 1, ohne auf Grund dieses Gesetzes untergebracht zu sein, kann die sofortige vorläufige Unterbringung angeordnet und die betroffene Person gegen ihren Willen festgehalten werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 11 vorliegen, aber eine Entscheidung der Kreisverwaltungsbehörde nicht rechtzeitig veranlasst werden kann. 2Die Entscheidung trifft die fachliche Leitung der Einrichtung. 3Sie kann bei erhöhter Gefahrenlage um Unterstützung der Polizei ersuchen." ähnliche gilt in anderen Bundesländer auch. Des weiteren auf wen verlassen sich den die Richter? Genau auf die Ärzte die die Unterbringung befürworten. Der Fall Mollath wird ja auch mal überstrapaziert, aber wenn der Arzt sagt es liege ein Wahn mit Fremdgefährdung vor wird kein Richter jemanden rauslassen. Was da ja eine ganz klare Fehldiagnose war. Ach ja und Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist natürlich auch ein Euphemismus 4 Artikel zur Hilfe und 34 Artikel zum Zwang. Seit wann gibt es bei Ärzten eigentlich keine selektive Wahrnehmung? Selbst fremde Ärzten bekommen die Diagnosen vorab. Und so was kann die Wahrnehmung einschränken siehe Mollath. Und gleich nochmal Mollath auch da wurde ja trotz Behandlung nichts besser über Jahre! Und niemand vom Personal hat da protestiert. Da niemand die Anfälligkeit für Psychose jemanden ansieht, kann jedes eingreifen in den Hirnstoffwechsel eine Psychose auslösen. Gezielt ist deshalb natürlich schwierig aber grundsätzlich ist ein auslösen möglich. Selbstmord ernsthaft? Besser mal lesen und lernen. Eingeben in die Suchmaschine der Wahl z.b. "Arendt, Studie, lmu, Selbstmord"
by Witwesk (Dr. Corinna Laude) on
Verzeihen Sie mir, aber ich habe mir Ihre Podcast-Folge (auf die ich wirklich neugierig war) über die "beschützte Station" nicht länger angehört, nachdem ich hörte, wie Sie das Wort "beschützte Station" GEKNÖDELT haben (und meine Neugier war damit befriedigt - danke!). Ihre Knödelei sagt das, was ist: "Beschützte" [gottverdammt, welch ein Euphemismus!], offiziell meist "geschlossene Station" genannte psychiatrische Beherrbergungsbetriebe sind etwas, das einem den Atem nimmt und dementsprechend die Stimme, und wenn nicht, sie zumindest knödlig macht. Ich landete zweimal auf so einer Station. Einmal, als ich - um unserem gegenseitigen Versprechen im Angesicht des Krebses nachzukommen - meinem mit knapp 47 Jahren frisch verstorbenen Lebensmenschen in den Tod gefolgt war und einer seiner ehemaligen Freunde mich verriet. Da fand ich mich Stunden nach unserem Tod wieder zwischen Menschen mit riesigen Augen und doch völlig blind, zwischen Menschen mit zusammengepressten Augen, die sich auf zerschlissenen Sesseln vor und zurück wiegten, zwischen Menschen, die stetig den Gang hoch und runter liefen und zwischendurch zischten "ich töt dich, ich töt dich". In dieser Situation musste ich dann zum "Arztgespräch", und das verlief so: In einer Teeküche, die vom Patienten passiert werden musste, stand das profane Personal beidseits Spalier und glotzte. Ich, von den Doctores herbeizitiert, lief da durch. Dann ging es scharf rechts ums Eck in ein Ärztezimmer. Dort saßen drei doctorielle Dickmadams hinter einem Tisch. Vor dem hatte sich der Patient auf einem Stuhl niederzukauern. Das tat ich, wissend, dass vor mir an der anderen Seite vom Tisch etwa dreieinhalb bis fünf Zentner Psychiaterinnen saßen. Ihrer "Befragung", während derer die Subalternen da in der Teeküche die Hälse reckten, vermochte ichpatiens standzuhalten (was bei so viel Fett nicht so schwer ist). Am Nachmittag wurde ich "entlassen", war also aus diesem ungesetzlichen und unertträglichen Übergriff von PsychiaterInnen auf mein Leben befreit. - Falls Sie mir nicht glauben: Das alles fand statt Ende 2010 in der Südpfalz und in Regelversorgung. Das zweite Mal, gut zwei Jahre später und erneut einem Fehler geschuldet, empfahl mir der auf der Geschlossenen diensthabende Psychiater (ebenfalls mit deutlichem Fettansatz an Bauch und unter Kinn, diesmal aber in Berlin): Ich möge mir doch einen Hund anschaffen. Das ist für mich bis heute einer der zynischsten Sätze, die mir persönlich je gesagt wurden. Und zu wissen, dass auch dieser Mensch (wie fast alle Ärzte, die ich in meinen beiden Leben kennengelernt habe) nicht im Ansatz zu begreifen imstande ist, was sein psychiatrisch-medizinisch-gutgemeintes Geschwätz für die Menschen, denen er es vorschwätzt, heißt, ändert nichts daran. Die babbeln und schwatzen und schwätzen ihr mehr oder minder zynisches Blahblah einfach immer weiter. ~ ~ ~ Sie ersticken in Ihrem Podcast fast an dem Wort "Geschützte Station". Vielleicht denken Sie mal über die Gründe Ihrer diesbezüglichen Atemnot nach. Beste Grüße aus dem Witwesk Dr. Corinna Laude
by Ole Arnold Schneider on
Angesichts der ausgelassenen Kritik an der Darstellung im Tatort, sei eingangs darauf hingewiesen, dass es sich „nur“ um einen Fernsehfilm handelt. Es wird ein fiktiver Einzelfall portraitiert, dessen Auftrag und Funktion sicherlich nicht darin liegt, die Psychiatrie in allen angeführten Einzelheiten möglichst authentisch oder entsprechend ihrer Selbstwahrnehmung abzubilden. Der im Podcast geäußerten Kritik und Darstellung ist zudem aus humanistischer und menschenrechtlicher Sicht grundsätzlich und entschieden zu widersprechen. Eine Zwangseinweisung ist unstrittig eine Freiheitsentziehung im Sinne eines Einsperrens, Gefangenhaltens und grundsätzlich eine gewaltsame Aneignung eines Menschen. Wie andere gegenwillige psychiatrische Interventionen und Gewaltformen auch, stellt sie eine schwere Menschenrechtsverletzung und eine Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung dar (1, 2). Diese wird auch nicht dadurch nachträglich relativiert, dass einige Betroffene eine Zwangseinweisung retrospektiv und oftmals nach psychiatrischer Einflussname befürworten oder rechtfertigen (2). Auch ist es vollkommen unerheblich, wie lange eine Person in einer Psychiatrie gefangen gehalten wird. Deutschland wurde zuletzt 2015 vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wegen derartiger Praktiken und deren Unvereinbarkeit mit den geltenden völker- und menschenrechtlichen Bestimmungen gerügt (3). Diese Menschenrechtsverletzung beginnt bereits mit der Diskreditierung und der unfreiwilligen Etikettierung eines Menschen als „psychisch gestört“ ggf. auch „gefährlich“ oder „einwilligungsunfähig“ (4). In der Folge sind auch die Möglichkeiten einer von der Psychiatrie als „verrückt“ markierten oder auch nur verdächtigten Person zu einer gleichberechtigten Anhörung in einem gerichtlichen Verfahren nicht gegeben; die entsprechenden Grundsätze für ein faires und rechtstaatliches Unterbringungsverfahren werden dadurch elementar verletzt. Es ist also nur folgerichtig, dass sich die Gerichte in ihren Entscheidungen nahezu immer den Einschätzungen der Psychiatrie anschließen (5, 6). Der im Podcast unternommene Versuch, die (eigene) psychiatrische Verantwortung und Teilnahme an psychiatrischen Freiheitsentziehungen auf die Gerichte abzuwälzen und ihnen damit einen vermeintlich rechtstaatlichen Anschein zu geben, kann daher nicht überzeugen. Im Übrigen sind Menschenrechtsverletzungen nach Art. 1, Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention insbesondere und gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie durch eine in amtlicher Funktion handelnde Person veranlasst, genehmigt oder geduldet werden. Ein zwangsweises Einsperren ist in diesem Sinne also vor allem die gewaltsame Durchsetzung von psychiatrischen Überzeugungen der Täter, gegen die Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte wie auch die Meinungs- und Überzeugungsfreiheit („Krankheitsuneinsichtigkeit“) und die Menschenwürde des Betroffenen. Insofern ist es besonders anmaßend, diese Macht auch in der Deutungshoheit gegenüber den Betroffenen sowie im Diskurs und Wording fortzusetzen und die entsprechenden Orte der Gefangenhaltung euphemistisch als „geschützte“ bzw. „beschützte“ Station zu verklären. Ebenso ungerechtfertigt ist es, die mit dem Tatort angedeutete Kritik und zum Ausdruck gebrachte Angst vor der Psychiatrie und ihrer Zwangsmaßnahmen als irreal und „Symptom der Erkrankung“ und „paranoide Befürchtung“ zu pathologisieren. Menschen sind und werden in Psychiatrien ganz real alltäglich, routiniert und auf der Basis von subjektiv-willkürlichen Einschätzungen und Auslegungen eingesperrt. Das ist keine Einbildung oder Fantasie der Betroffenen. In Deutschland betrifft dies jährlich etwa 150.000 registrierte Fälle (7). Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer von Menschen, die durch informelle Gewalt oder psychiatrische Gewaltandrohung zwar formal freiwillig aber dennoch erzwungen oder genötigt dort festgehalten werden – also zusammengenommen weit über 200.000 unfreiwillige psychiatrische Internierungen. Im Lichte der ansonsten sehr kleinteiligen Aufarbeitung und Zurückweisung aller möglichen Einzelheiten der Tatort-Folge, ist es besonders beachtenswert, dass der Podcast nicht mit einem Wort auf die im Film gezeigte Zwangsmedikation im Anschluss an die Selbstmordandrohung einer Insassin eingeht. Auch kritische Stimmen, die hier zu Einzelstimmen degradiert werden, kommen im Podcast nachvollziehbar nicht zu Wort. Sie sind aber vielfach in repräsentativen Wortmeldungen und Stellungnahmen von Betroffenen bzw. deren Organisationen und Verbänden nachzulesen (8, 9, 10) und den anekdotischen Erwahrungswerten und -schilderungen aus dem Podcast klar entgegenzustellen. Auch äußern sich kritische Betroffenenorganisationen bislang positiv über den Tatort und loben ihn als Film in dem „aufgezeigt wird, was für ein Gefängnis die Zwangs-Psychiatrie ist und wie schwer ihr zu entkommen ist“ (11). Tatsächlich ist also mit Nichten seitens des Tatorts oder der ARD eine Entschuldigung an die Psychiatrie fällig. Vielmehr muss die Psychiatrie bei den Opfern um Entschuldigung bitten, für das begangene Unrecht und die noch immer anhaltenden Menschenrechtsvergehen. Psychiatrie kann erst dann für sich in Anspruch nehmen echte Hilfe zu leisten, wenn die Hilfsangebote auch tatsächlich nur Angebote sind und die Überzeugungen und Vorstellungen der Psychiatrie einem Menschen nicht mehr mit Gewalt aufgezwungen werden können (12). Grundsätzlich ist es wenig überraschend, dass die Wahrnehmungen und Einschätzungen derjenigen, die Menschenrechtsverletzungen selbst verüben, anordnen oder dulden von denjenigen, die sie über sich ergehen lassen müssen, stark voneinander abweichen. Der vorliegende Tatort verschafft aber mit seiner Zielrichtung vor allem eine dringend benötigte Gegenstimme zum ohnehin allgegenwärtigen psychiatrischen Narrativ und dem psychiatrisch dominierten gesellschaftlich Diskurs. Dafür kann man nur dankbar sein. Tatsächlich weiß jeder, der mit der Psychiatrie einmal tiefer in Berührung gekommen oder gar dort tätig ist, dass vieles von dem, wie die Psychiatrie dort inszeniert und gezeigt wird, sogar deutlich untertrieben ist. Jeder, der beispielsweise schon einmal eine psychiatrische Ganzkörperfesselung („Fixierung“) – mit all ihrer Gewalt, der Unmenschlichkeit und Übermacht, den Tränen, Schreien, dem Betteln und der Verzweiflung der Opfer – selbst beobachtet oder miterlebt hat weiß, dass man auch solche Bilder im Tatort hätte zeigen können. Insofern kann die Psychiatrie mit ihrer Darstellung hier noch mehr als zufrieden sein … Literatur (1) United Nations Special Rapporteur on Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (2013). Report of the Special Rapporteur on Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, Juan E. Méndez (A/HRC/22/53). United Nations (General Assembly). (2) United Nations Special Rapporteur on Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (2020). Torture and other cruel, inhuman or degrading treatment of punishment. Report of the Special Rapporteur on Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment of Punishment (A/HRC/43/49). United Nations (Human Rights Council). (3) United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities (2015). Concluding observations on the initial report of Germany (CRPD/C/DEU/CO/1). United Nations (Convention on the Rights of Persons with Disabilities). (4) United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities (2014). General Comment No. 1 (2014). Article 12: Equal recognition before the law (CRPD/C/GC/1). United Nations (Convention on the Rights of Persons with Disabilities). (5) Kassab, V. & Gresser, U. (2015). Was macht Österreich besser? Ergebnisse einer Befragung von medizinischen Sachverständigen in Österreich und Vergleich mit einer Befragung medizinischer Sachverständiger in Deutschland. Der Sachverständige; 42 (11): 268–276. (6) Kassab, V. (2017). Untersuchung zum Einfluss unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen für medizinische Gutachter auf das Gutachterwesen. Befragung von 924 medizinischen Sachverständigen in Österreich 2014 und Vergleich mit den Ergebnissen einer Befragung von 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern/Deutschland 2013. Dissertation. Medizinische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München; München. (7) Bruns, H. & Henking, T. (2015). Unterbringungen und Zwangsbehandlungen in Zahlen. In: Henking, T. & Vollmann, J. (Hrsg.): Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen. Ein Leitfaden für die Praxis. Springer Medizin; Berlin: 19–28. (8) Gallop, R.; McCay, E.; Guha, M. & Khan, P. (1999). The experience of hospitalization and restraint of women who have a history of childhood sexual abuse. Health Care for Women International; 20 (4): 401–416. (9) Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (2014). Hinter verschlossenen Türen. Zwang und Gewalt in deutschen Psychiatrien. Selbstverlag; Bochum. (10) Irren-Offensive (2010). Irren-Offensive – 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte. Arbeitsgemeinschaft Sozialpolitischer Arbeitskreise; Neu-Ulm. (11) Werner-Fuss-Zentrum (2020). Fernseh-Tipp. https://www.zwangspsychiatrie.de/ (12) Zinkler, M. & von Peter, S. (2019). Ohne Zwang – ein Konzept für eine ausschließlich unterstützende Psychiatrie. Recht & Psychiatrie; 37 (4): 203–209.
by ... on
Kann Ritalin nicht zu Psychosen führen?
by Britta on
Hi! Ich hatte beim Tatortsehen diesen Gedanken: Genau so stellen Menschen sich Psychiatrie vor und das macht so viel kaputt. Selbst war ich 9 Wochen stationär und am Ende teilstationär auf einer offenen Station. Ich habe mich damals einweisen lassen und wusste ja auch nicht, was auf mich zukommt. Nur so in etwa, weil ich versucht hatte, viel darüber in Erfahrung zu bringen. Ehrlich: Hätte ich am Wochenende vorher diesen Tatort gesehen, wäre meine Entscheidung vielleicht anders ausgefallen. Ich habe damals darüber getwittert und hatte sehr viel positives Feedback. Und ich bin genau den Vorurteilen begegnet: Du gehörst da nicht hin, du bist doch ganz normal. Wieso darfst du da raus und das schon am ersten Tag? Wirst du mit Tabletten ruhig gestellt? Du kannst Besuch bekommen? Du darfst sicher keinen Kontakt nach außen haben. In der Gruppentherapie musst du doch alles über dich erzählen. Du darfst währenddessen nach Hause? Natürlich ist das individuell, was man darf oder soll, aber dass ich raus durfte, alleine, mich sogar mit Freunden treffen, war für viele eine totale Überraschung. Ich habe in dieser Zeit einige DMs bekommen, in denen mir Menschen geschrieben haben, dass ich ihnen ein bisschen die Angst nehmen konnte, weil ein Aufenthalt im Raum stand. Ehrlich gesagt, war die Zeit in der Psychiatrie eine der besten Zeiten meines Lebens. Und das haben mir dort viele Mitpatienten bestätigt. Eine super anstrengende und schwere Zeit, Aber auch eine behütete mit Menschen um mich herum, denen ich nichts erklären musste. Wie ihr merkt, ich bin Psychiatrie-Fan und könnte immer ausflippen, wenn ich diese fürchterlichen Klischees irgendwo sehe. Viele Grüße Britta

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